AGB und Widerrufsbelehrung der Firma AGW Elektro Große-Wördemann

AGB und Verbraucherinformationen zum Widerruf

§ 1 Angebot – Vertragsschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgen „AGB“ genannt) und Verbraucherinformationen gelten für Lieferungen und Leistungen durch unser Unternehmen. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Die Begriffe in diesen AGB sind wie folgt definiert:

„wir/Auftragnehmer/Lieferant“

Elektro Große-Wördemann GmbH & Co. KG, Glückaufstraße 168, 49124 Georgsmarienhütte

„Parteien“:

Die am Vertrag beteiligten Auftraggeber und Auftragnehmer

„höhere Gewalt“:

bedeutet jedweden Grund, der entweder uns oder den Lieferanten die Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Pflichten unmöglich macht und der aus Umständen entsteht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Handlungen von Regierungen oder von supra-nationalen Institutionen, Ausbrüche von Gewalt, nationale Notstände, terroristische Angriffe, Aufstände, innere Unruhen, Brände, Explosionen oder Überschwemmungen.

„Bestellung“:

bedeutet jedes Angebot an uns für die Erbringung von Dienstleistungen oder den Kauf von Waren unter Referenzieren auf die Bedingungen dieses Vertrags.

„Auftraggeber/Kunde (Verbraucher oder Unternehmer)“:

bedeutet der Besteller der Waren, der auf der Bestellung angegeben ist.

„Waren“:

sind die von uns versandten/verkauften/verbauten Wirtschaftsgüter.

„Produktbeschreibung“:

ist eine detaillierte Darstellung der Ware mit konkreten Verwendungshinweisen.

„Leistungsverzeichnis“:

Beschreibung der vertragswesentlichen Leistungen beim Werkvertrag.

3. Die AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen des Auftragnehmers an und gegenüber dem Auftraggeber. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.

Ist der Vertragspartner Unternehmer, erkennt er mit der Entgegennahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme der Leistung an, dass ausschließlich diese AGB für die gesamten Geschäftsbeziehungen gelten sollen. Die einmal vereinbarten AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart. Ein Schweigen des Lieferanten auf anderslautende Bestimmungen des Käufers ist nicht als Einverständnis mit dessen Bedingungen anzusehen; deren Geltung wird widersprochen. Jede Abweichung von den AGB des Lieferanten gilt als Ablehnung des Auftrags, eine dennoch – auch unter Vorbehalt – erfolgte Entgegennahme einer Lieferung als Einverständnis mit den AGB des Lieferanten.

Aufträge werden erst bei Bestätigung des Auftragnehmers in Textform rechtsverbindlich. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung des Auftragnehmers in Textform.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, kann die Annahme des Angebotes auch durch Ausführung der Leistung erfolgen

4. Abweichend von Ziffer 4 sind auch formlos getroffene Vereinbarungen wirksam, wenn sie Individualvereinbarungen gemäß § 305b BGB sind.

§ 2 Auftragsannahme, Bereitstellung von wesentlichen Unterlagen

1. Der Auftragnehmer ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Anschließende Annahmen durch den Auftraggeber stellen ein neues Angebot dar und bedürfen der Annahme durch den Auftragnehmer. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

2. Der Auftraggeber hat die für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung, zu übergeben. Wird die Frist versäumt und entstehen dadurch Verzögerungen, hat der Auftraggeber den hierdurch entstehenden Mehraufwand / Schaden zu tragen.

3. Ist der Vertragspartner Unternehmer hat er innerhalb der vorbezeichneten Frist ein vollständiges Leistungsverzeichnis über die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen inkl. Massen zu übersenden.

4. Bei Werkleistungen ist der Besteller verpflichtet, dass zur vereinbarten Leistungszeit Baufreiheit besteht. Der Auftraggeber hat den Lieferanten unverzüglich zu informieren, wenn die Baufreiheit nicht gegeben ist oder vollständig garantiert werden kann. Fällt das Hindernis weg oder lässt sich der Termin der Wiedererlangung der Baufreiheit vorhersehen, so hat er den Auftragnehmer darüber unverzüglich zu unterrichten. Für die verspätete Aufnahme oder Wiederaufnahme der Arbeiten bei vom Besteller verschuldeten Unterbrechung hat dieser dem Lieferanten hierfür eine ausreichende Frist zu gewähren.

5. Hat der Besteller einen Architekten, ein Planungsbüro, einen Bauleiter oder ähnliche Leitungsfunktion vergeben, für ihn das Bauvorhaben zu überwachen (nachfolgend – Bauleitung -), die Bauleitung zu übernehmen oder in sonstiger Weise die Position des Besteller auf der Baustelle einzunehmen, vereinbaren die den Parteien, dass die Bauleitung berechtigt ist, für und gegen den Bauherrn Erklärungen über Art und Umfang der Bauarbeiten abzugeben, insbesondere Nachträge zu vereinbaren und die Abnahme für den Besteller vorzunehmen. Sollte der Architekt hierzu im Innenverhältnis zwischen Besteller und uns nicht entsprechend berechtigt sein, verpflichtet sich der Besteller uns vor Beginn unserer Leistungserbringung darüber zu informieren und klarzustellen, welche Vollmachten die Bauleitung inne hat.

6. Regelungen zu Leistungen mit Verbrauchern:

Bei Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern über Leistungen des Auftragnehmers wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B“ (nachfolgend „VOB/B“ genannt) nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vereinbart wurde. Der Besteller kann diese jederzeit unter – https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VOB/VOB-B_2016_nichtamtliche_Fassung.pdf - einsehen und herunterladen.

§ 3 Gewährleistung

1. Mängel

Soweit ein Mangel in der Sache oder am Werk vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Uns steht das Recht zu, die Nacherfüllung zwei Mal durchzuführen. Danach ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

2. Lieferverzögerung / Rücktritt:

Umstände höherer Gewalt außerhalb unserer Kontrolle, welche die Erfüllung zeitweise unmöglich machen oder anderweitig behindern, wie Streik, Aussperrung, Mobilisierung, Krieg, kriegsähnliche Umstände, nicht richtige bzw. rechtzeitige Selbstbelieferung trotz Abschluss eines Deckungsgeschäfts oder der Eintritt unvorhersehbarer und Auftragnehmer zumindest nicht zu vertretende Hindernisse, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Frist. Der Auftragnehmer hat die Verzögerung unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Auftraggeber gegenüber anzuzeigen und, soweit möglich, die Dauer der Verzögerungen mitzuteilen.

Führen solche Ereignisse dazu, dass die Vertragserfüllung für uns unzumutbar wird, so sind wir zum Vertragsrücktritt ganz oder teilweise befugt. Das Recht zur Verschiebung der Lieferung oder zum Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die vorstehend aufgelisteten Umstände bei uns oder einem unserer Lieferanten auftreten.

3. Rücktritt:

Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Besteller über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.

Wir sind ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn wir trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrags unsererseits den Liefergegenstand trotz Abschluss eines Deckungsgeschäfts nicht erhalten. Wir werden den Kunden über die ausgebliebene Selbstlieferung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

§ 4 Regelungen zur Leistung mit Unternehmern

Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist Vertragsgrundlage die VOB/A/B und /C unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen sowie der Ziffer 5 ff.

1. Auftragsdurchführung:

Sofern der Auftragnehmer Leistungserbringung beim Auftraggeber oder einer von ihm vertraglich zugewiesenen „Baustelle“ schuldet, hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

a) Fertigstellung alle für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlichen Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Vorarbeiten.

b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge incl. Brennstoffe und Schmiermittel und andere erforderliche Vorrichtungen, soweit sie nicht vertraglich von uns zu stellen sind.

c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, ausreichende Beheizung für die Leistungserbringung sowie Baubeleuchtung,

d) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer gesetzlicher oder innerbetrieblicher Vorschriften auf der Montagestelle erforderlich sind.

Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Verzögern sich die vorgenannten Aufstellungen, Montagen oder Inbetriebnahmen durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände, so hat der Auftraggeber die zusätzlich entstehenden Aufwendungen und Schäden des Auftragnehmers zu tragen. Verzögerungen und der entstandene Aufwand / Schaden sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.

Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind, hat der Besteller in angemessenem Umfang und nach Festsetzung durch den Lieferanten die Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen (An- und Abreise vom Geschäftssitz zum Aufstellungsort und/oder Hotelübernachtungskosten) der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.

Falls der Lieferant die Aufstellung oder Montage gegen Einzelberechnung übernommen hat, sind vom Besteller die bei Auftragserteilung vereinbarten – andernfalls die beim Lieferanten üblichen – Verrechnungssätze für die Arbeitszeit zu vergüten.

Ist der Auftraggeber zur Mitwirkung in der Form verpflichtet:

- die Auswahl von Art und Beschaffenheit des zu bearbeitenden Materials nach Vertragsschluss vorzunehmen,

- rechtzeitig die zur Leistungsüberbringung notwendigen Materialen zu überlassen, soweit dies vertraglich vereinbart worden ist,

und kommt er dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, hat er den hierdurch entstehenden Mehraufwand und Schaden des Auftragnehmers zu tragen.

2. Gefahrübergang:

Handelt es sich nicht um eine Leistung in Form von „aufstellen“ oder „montieren“ und haben die Parteien nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ („EXW“ incoterms 2020). Haben die Parteien abweichend von Satz 1. Versendung der Sache an den Auftraggeber vereinbart, geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers oder Verkäufers verlassen hat.

3. Verpackung und Entsorgung:

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von der Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche Dritter frei.

4. Haftungsausschlüsse/Gewährleistung:

Für Mängel gilt folgendes:

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Falle eines Kaufvertrages Lieferungen (§ 377 HGB) unverzüglich zu untersuchen. Die Feststellung von Mängeln muss dem Auftragnehmer binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der konkreten Beanstandung schriftlich gemeldet werden. Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe, bei verdeckten mit der Entdeckung. Nach Ablauf der Frist ohne eine Rüge von Mängeln sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

b) Handelt es sich nicht um ein Bauwerk, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers ein Jahr. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung/Bereitstellung der Ware oder Herstellung und (fiktiver) Abnahme des Werks. Handelt es sich um ein Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Dies gilt jeweils nicht, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

c) Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubten Handlungen sind begrenzt, wenn dem Lieferanten, seinen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten sind, wobei in diesem Fall bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet wird.

d) Der Auftraggeber hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender in Textform vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.

Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt.

e) Soweit eine Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Lieferverzögerung / Rücktritt:

Umstände höherer Gewalt außerhalb unserer Kontrolle, welche die Erfüllung zeitweise unmöglich machen oder anderweitig behindern, führen zu einer Verlängerung der Vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist. Der Auftragnehmer hat die Verzögerung unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Besteller gegenüber anzuzeigen und, soweit möglich, die Länge der Verzögerungen mitzuteilen.

Führen solche Ereignisse dazu, dass die Vertragserfüllung für uns unzumutbar wird, so sind wir zum Vertragsrücktritt ganz oder teilweise befugt. Das Recht zur Verschiebung der Lieferung oder zum Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die vorstehend aufgelisteten Umstände bei uns oder einem unserer Lieferanten auftreten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, wie insbesondere Zahlungsverzug i.H.v. 25 % der fälligen Verbindlichkeiten bezüglich Forderung des Lieferanten, Zahlungseinstellung, überwiegend fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Protest eines vom Besteller einzulösenden Schecks oder Wechsels. Ferner sind wir im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstlieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansonsten ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Besteller über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich als Nettopreise ausschließlich Verpackung, Transport. Die gesetzliche Mehrwertsteuer bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Preise gegenüber Verbrauchern werden als Bruttopreise angegeben.

2. Fehlersuchzeit ist zu vergütende Arbeitszeit. Sie wird – für den Fall, dass keine Gewährleistungsarbeiten seitens der Auftragnehmers vorliegen – dem Kunden nach Stunden auch in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

- der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

- der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.

3. Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumen, wird die Dauer der Anfahrt als Arbeitszeit nach Stunden in Rechnung.

4. Falls für die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers im Voraus keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die aktuellen Einheitspreise bzw. Stundensätze des Auftragnehmers als vereinbart. Dies gilt insbesondere für während der Durchführung des Auftrages zusätzlich vereinbarte Leistungen. Die Einheitspreise und Stundensätze sind dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich mitzuteilen.

5. Bei Dauerschuldverhältnissen sind die Parteien berechtigt, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Änderung erfahren:

- Die Preise des benötigten Materials haben sich seit Vertragsschluss um >10 % verändert. Maßstab für zukünftige Erhöhungen / Reduzierungen wird der jeweils aktuell vereinbarte Preis.

- die Lohnnebenkosten haben sich aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Änderungen um >10 % verändert.

Kommt im Rahmen dieser Verhandlungen keine Einigung über die Änderung der Vertragskonditionen zustande, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

6. Für Unternehmer gilt: Stehen mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber offen und reicht eine Zahlung des Käufers nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften des § 366, Abs. 2 BGB, es sei denn der Käufer erklärt, die Tilgung ausdrücklich auf eine Hauptschuld.

7. Die Gesamtvergütung wird sofort nach Zugang der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.

8. Für Unternehmer gilt: Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht, Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB.

9. Für Verbraucher gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.

§ 6 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

(1) Ist der Kunde eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher, § 13 BGB), steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu.

(2) Widerrufsrecht bei Kaufverträgen über Waren:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Elektro Große-Wördemann GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Sven Sassen
Anschrift: Glückaufstraße 168, 49124 Georgsmarienhütte
Tel.: 05401 / 861710
Fax: 05401 / 861770
E-Mail: info_at_agw-elektrotechnik.de

mittels einer eindetigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Elektro Große-Wördemann GmbH & Co. KG, Glückaufstraße 168, 49124 Georgsmarienhütte zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden oder übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

(3) Widerrufsrecht bei Dienstleistungen:


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Elektro Große-Wördemann GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Sven Sassen
Glückaufstraße 168, 49124 Georgsmarienhütte
Tel.: 05401 / 861710
Fax: 05401 / 861770
E-Mail: info_at_agw-elektrotechnik.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Elektro Große-Wördemann GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Sven Sassen
Anschrift: Glückaufstraße 168, 49124 Georgsmarienhütte
Fax: 05401 / 861770
E-Mail: info_at_agw-elektrotechnik.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*)/erhalten am (*): ________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): _________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum: _______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.


(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

§ 7 Leistung/ Abnahme/ Leistungszeit / Rücktritt

1. Gegenüber Unternehmern gilt: Verlangen wir nach der Fertigstellung die Abnahme der Leistung gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.

Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn wir dem Besteller oder ggf. der Bauleitung (Ziff. 2.5) nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und - zumindest fiktiv - abgenommen, nach Rechnungslegung ohne Skontoabzug innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zu entrichten. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Abschlagszahlung nach Erteilung einer Abschlagsrechnung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

2. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Gegenüber Unternehmern gilt: Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung bestellter Ware mehr als 4 Monate, ohne dass die Lieferverzögerung von uns zu vertreten ist, können wir den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von uns zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

5. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.

6. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, wie insbesondere Zahlungsverzug i.H.v. 25 % der fälligen Verbindlichkeiten bezüglich Forderung des Lieferanten, Zahlungseinstellung, überwiegend fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Protest eines vom Käufer einzulösenden Schecks oder Wechsels.

7. Ansonsten ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Käufer über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

§ 8 Haftung/Gewährleistung/Verjährung

1. Wir sind nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Uns steht das Recht zu, die Nacherfüllung zwei Mal durchzuführen. Danach kann der Kunde nach seiner Wahl, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

2. Für Verbraucher gilt: Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

3. Für Unternehmer gilt:

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen unverzüglich zu untersuchen. Die Feststellung von Mängeln muss dem Lieferanten binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der konkreten Beanstandung in Textform gemeldet werden. Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe, bei verdeckten mit der Entdeckung. Nach Ablauf der Frist ohne eine Rüge von Mängeln sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

b) Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist separat vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 3 Jahre, für Arbeiten an anderen Werken, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, 2 Jahre. Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre.

c) Die Verjährungsfrist beginnt bei Werkverträgen mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme.

Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt in 2 Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens an, jedoch nicht vor Ablauf der vorgenannten Regelfristen oder der an ihrer Stelle vereinbarten Frist.

Die Verjährungsfrist für Kaufverträge beträgt ein Jahr. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung / Bereitstellung der Ware.

d) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit durch den Verstoß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird (Kardinalpflichten), kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird. Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, wenn dem Lieferanten, seinen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten sind, wobei in diesem Fall bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet wird. Der Lieferant haftet aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht für Mangelfolgeschäden, sofern diese nicht vorhersehbar waren.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers beruhen, und eine Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

e) Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt.

f) Die vorgenannten Regelungen zur Verkürzung der Verjährung oder Beschränkung der Haftung finden keine Anwendung, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder das Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen durch uns verletzt wurde.

4. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Für Verbraucher gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften/hergestellten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

2. Für Unternehmer gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.

Der Auftraggeber ist zur Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines regelmäßigen Geschäftsbetriebs berechtigt. Die Verarbeitung der Ware erfolgt für den Lieferanten, ohne ihn zu verpflichten; die neuen Sachen werden Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neu hergestellten Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Sollte das Eigentum des Auftragnehmers trotzdem untergehen und der Auftraggeber (Mit-) Eigentümer werden, so überträgt er schon jetzt auf den Auftragnehmer sein Eigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen als Sicherheit. Der Auftraggeber hat in allen genannten Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Auftragnehmers stehenden Sachen für diesen unentgeltlich zu verwahren.

Die Veräußerungsermächtigung des Auftraggebers erlischt automatisch mit einem bei ihm durchgeführten fruchtlosen Zwangsvollstreckungsversuch, bei Protest eines vom Käufer einzulösenden Schecks oder Wechsels sowie bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Im Übrigen sind andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung unzulässig und führen zu einem Veräußerungsverbot.

Der Auftraggeber tritt bereits jetzt an den Auftragnehmer alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in verarbeitetem und unverarbeitetem Zustand entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab. Im Falle der Veräußerung von verarbeiteter, verbundener, vermischter oder vermengter Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant den erstrangigen Teilbetrag, der dem prozentualen Anteil des Rechnungswertes seiner gelieferten Ware zzgl. eines Sicherheitsaufschlags von 5 % entspricht.

Der Auftraggeber ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs berechtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen im regelmäßigen Geschäftsbetrieb einzuziehen. Der Auftragnehmer wird von seiner eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegenüber Dritten – vereinbarungsgemäß nachkommt. Tritt der Auftraggeber seine Anschlussforderung an ein Factoring-Institut im Rahmen eines sogenannten echten Factoring unter Übernahme des Delkredererisikos ab, tritt der Auftraggeber seine Ansprüche gegen das Factoring-Institut auf Auszahlung des Factoring-Erlöses an den Auftragnehmer ab und verpflichtet sich, dem Factoring-Institut unverzüglich nach Rechnungsstellung durch die Auftragnehmer diese Abtretung anzuzeigen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Auftragnehmer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungen usw., auszuhändigen und dem Auftragnehmer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eine sodann vorzunehmende Verarbeitung, Einbau, Verbindung oder Umbildung (§§ 946, 947, 950 BGB) der noch in unserem Eigentum stehenden Ware ist dem Auftraggeber nur noch mit vorheriger Zustimmung in Textform unsererseits gestattet.

§ 10 Subunternehmer

Gegenüber Unternehmern gilt: Wir sind jederzeit berechtigt, für die von uns geschuldeten Leistungen zur Erbringung Subunternehmer zu beauftragen.

§ 11 Bildrechte

Alle Urheber- und Nutzungsrechte für Bilder oder Grafiken auf unsere Homepage sowie Pläne oder gedruckten Medien liegen bei uns. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 12 Änderung der AGB

1. Wir sind berechtigt, diese AGB - soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer eingeführt sind - einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Hierüber wird der Auftragnehmer unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informiert.

2. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Textform widerspricht.

§ 13 Verbraucherschlichtungsstelle und Europäisches Schlichtungsverfahren

Für Verbraucher gilt:

1. Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumer/odr zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Erfüllungsort - Rechtswahl – Gerichtsstand

1. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Alternative Streitbelegung: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

4. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, unser Geschäftssitz.

Georgsmarienhütte, Juli 2020